Grundsteuer: Schramberger Gemeinderat beschließt Hebesätze
Trotz Aufkommensneutralität in Einzelfällen extreme Änderungen möglich
Der Gemeinderat hat die Grundsteuerhebesätze einstimmig beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (forst- oder landwirtschaftlich genutzte Flächen) beträgt demnach 430 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) 470 Prozent. Da die Berechnungsgrundlage sich stark verändert hat, werden die einzelnen Steuerbescheide vermutlich teilweise stark von den bisherigen abweichen. Bei der Gewerbesteuer ändert sich nichts.
Schramberg. Kämmerer Klemens Walter hat noch einmal den Hintergrund erläutert: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig. Sie beruhte auf fiktiven Einheitswerten, die in vielen Fällen mit der heutigen Realität wenig zu tun hatten.
Bisherige Steuer war verfassungswidrig
Nach dem Urteil mussten „alle bebauten Grundstücke sowie Flächen der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden“. Baden-Württemberg hat beschlossen, nach dem „Bodenwertmodell“ die Steuer zu berechnen. Nach einem 2020 beschlossenen Gesetz sind die Grundstücksgröße und der Wert des Grundstücks ausschlaggebend.
Diese Werte haben die Gutachterausschüsse festgesetzt. Auf dieser Grundlage errechnete nun das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Mit diesem multipliziert man den Hebesatz, geteilt durch 100 und weiß, wie hoch die Grundsteuer künftig ist.
Der Gesetzgeber habe den Kommunen zur Vorgabe gemacht, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. „Die Gemeinden sollen nach der Reform insgesamt nicht mehr einnehmen als vor der Reform“, so Walter. Über den Hebesatz müssen die Gemeinden aber selbst entscheiden.
Schramberg bleibt am unteren Ende
Für Schramberg hat das Land einen Hebesatz zwischen 473 und 520 Prozent als aufkommensneutral berechnet. Da noch nicht alle Bescheide vorlägen, könne es noch leichte Veränderungen geben, so Walter. Schramberg halte sich an die Vorgabe „aufkommensneutral“. Mit 470 Prozent wäre man „am unteren Ende zu Gunsten der Menschen“, betonte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr.
Tanja Witkowski (SPD-Buntspecht) wollte wissen, ob es zutreffe, dass Einfamilienhäuser tendenziell teurer, Gewerbeflächen dagegen günstiger würden. Das stimme, so Kämmerer Walter, größere Flächen und größere Häuser würden tendenziell teurer.
Extreme Änderungen möglich
Auch bei den Landwirten würde das Finanzamt künftig die Hofgebäude aus der Grundsteuer A herausrechnen und unter die Grundsteuer B fallen. Wie viel das denn ausmachen könne, hakte Witkowski nach. Das könne im Einzelfall „extrem“ sein, gab Walter zu, sei aber eben individuell sehr unterschiedlich. Eisenlohr verwies auf die städtische Homepage, wo die Berechnungsformel stünde. „Da kann sich jeder selbst ausrechnen, wie hoch die Steuer sein wird.“
Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung, in der auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer festgelegt wird, ohne Gegenstimmen.